Das Betreuungshonorar

Das Betreuungshonorar richtet sich grundsätzlich nach dem zeitlichen Betreuungsaufwand. Mit der Zahlung des Betreuungshonorars werden folgende Leistungen abgegolten:

  • Die erzieherischen Leistungen der Tagesmutter
  • Die in Zusammenhang mit der Betreuung verbundenen Aufwendungen für die Förderung und Pflege des Kindes
  • Aufwendung für Unterkunft, Heizung, Strom etc.

Ab dem ersten Lebensjahr haben Kinder in Deutschland das Recht auf einen geförderten Betreuungsplatz.
Der Förderfähige Betreuungsumfang richtet sich nach der Berufstätigkeit der Eltern. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Mindestens ein Elternteil ist nicht erwerbstätig. Somit haben Sie das Recht auf eine Förderung über zwanzig Stunden/Woche.
  • Alle Sorgeberechtigten sind erwerbstätig. In diesem Fall wird der Betreuungsbedarf anhand einer Arbeitszeitbescheinigung des Arbeitgebers ermittelt und in der Regel auch für die angegebene Arbeitszeit zzgl. Fahrzeit gefördert.

Die Sorgeberechtigten leisten einen monatlichen Betrag zu den Betreuungskosten abhängig von dem Betreuungsumfang. Informationen über Elternbeiträge und Förderung finden sie hier:

https://www.lahn-dill-kreis.de/buergerservice/jugend-familien/kindertagespflege/

Mehrbedarf an Betreuungsstunden, über den von Jugendamt finanzierten Stundensatz hinaus, berechne ich, innerhalb der Betreuungskernzeit, (8.30Uhr – 15.30Uhr) mit 6€/Stunde.

Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten außerhalb der Kernbetreuungszeiten, werden ab 15 Minuten mit 15€ pro angefangene Stunde berechnet.