Das Betreuungshonorar Das Betreuungshonorar richtet sich grundsätzlich nach dem zeitlichen Betreuungsaufwand. Mit der Zahlung des Betreuungshonorars werden folgende Leistungen abgegolten:
Ab dem ersten Lebensjahr haben Kinder in Deutschland das Recht auf einen geförderten Betreuungsplatz.
Die Sorgeberechtigten leisten einen monatlichen Betrag zu den Betreuungskosten abhängig von dem Betreuungsumfang. Informationen über Elternbeiträge und Förderung finden sie hier: https://www.lahn-dill-kreis.de/buergerservice/jugend-familien/kindertagespflege/ Mehrbedarf an Betreuungsstunden, über den von Jugendamt finanzierten Stundensatz hinaus, berechne ich, innerhalb der Betreuungskernzeit, (8.30Uhr – 15.30Uhr) mit 6€/Stunde. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten außerhalb der Kernbetreuungszeiten, werden ab 15 Minuten mit 15€ pro angefangene Stunde berechnet.
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